„Kinderrechte ins Grundgesetz – 40 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“: Unter diesem Motto rief das Deutsche Kinderhilfswerk zur Aktion „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auf.
Das Spielmobil Spielefant aus Oldenburg nahm diesen Aufruf an und führte mehrere Aktionen zu diesem Thema durch.
An vier Nachmittagen fuhr der gelbe Spielefant-Bus in verschiedene Stadtteile: Dietrichsfeld, Ohmstede, Eversten und Innenstadt, um mit den Kindern durchs Spiel ins Gespräch über ihre Rechte zu kommen. Im Vordergrund standen dabei die Artikel 31 „Für das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung“ sowie Artikel 13 „Für das Recht auf Beteiligung“.
„Niedrigschwellig war unser Anspruch und so haben wir die Kinder erstmal gefragt ob sie schon mal von ihren Rechten gehört haben“, schreiben die „Spielefanten“. Die Antworten fielen ganz unterschiedlich aus. Einige hatten noch nie davon gehört, andere haben dieses Thema gerade im Sachunterricht behandelt. Die Betreuer erzählten den Kindern seit wann und warum es um Kinderrechte geht und auch ein paar Inhalte wurden besprochen.
Für das Recht auf Beteiligung durften die Kinder in die Rolle des Oldenburger Bürgermeisters schlüpfen und ihre Wünsche und Vorstellungen erzählen.
Diese Wünsche wurden dann auf Sprechblasen festgehalten. Viele zielten auf den Artikel 31. Und genau diesen Wunsch nahmen die Betreuer auf und zogen mit den Kindern durch ihren Stadtteil. An einigen Orten kamen dann direkt Ideen, wie sie kindgerechter umgestaltet werden könnten. Dies haben die Kinder dann bunt aufs Papier gebracht.
„In unseren Augen bot sich ein perfekter Zusammenschluss mehrerer Vorstellungen und Ideen. Beim „Park(ing) Day“ wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Stadt weitaus mehr Plätze für Autos hat, als Grünflächen. Gerade im Innenstadtbereich gebe es kaum schöne Plätz, um mit Kindern zu verweilen. Hier gelte es, entsprechende Räume zu schaffen.
Quelle: NWZ online am 24.09.2019
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